„Das NEINhorn“ gegen OpenAI: Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn klagen
Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn haben am 19. August Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie werfen ChatGPT vor, Texte und Illustrationen zu erzeugen, die dem geschützten NEINhorn-Werk stark ähneln – ein Fall mit direktem Bezug zu unserer KI-Diskussion in HDC #143.

Der Carlsen Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn ziehen gegen OpenAI vor Gericht. Am 19. August 2026 haben sie nach Angaben des Verlages beim Landgericht München I Klage gegen die OpenAI Ireland Ltd. eingereicht. Sie sehen ihre Rechte an „Das NEINhorn“ durch Ausgaben von ChatGPT verletzt.
Carlsen wirft dem KI-Dienst vor, bereits nach einfachen Eingaben Geschichten und Illustrationen zu erzeugen, die wesentliche kreative Elemente der NEINhorn-Bücher übernehmen. Nach Darstellung des Verlages reiche das bis zu kompletten Druckvorlagen mit Umschlag, Impressum, erfundener ISBN und Verlagslogo. Aus der Ähnlichkeit der Ergebnisse leiten die Kläger den Verdacht ab, dass Originalwerke der Reihe unrechtmäßig für das Training von OpenAI-Modellen verwendet worden seien. Ob diese Vorwürfe zutreffen und welche urheberrechtlichen Konsequenzen daraus folgen, muss nun das Gericht klären.
Marc-Uwe Kling und Astrid Henn kritisieren in der Pressemitteilung insbesondere eine Nutzung ihrer Texte und Illustrationen ohne Zustimmung. Carlsen-Verlegerin Sandra Harzer-Kux betont die Verantwortung des Verlages, die Rechte seiner Kreativen zu schützen.
Für Hunting Down Comics ist der Fall auch deshalb interessant, weil er unmittelbar an unsere Diskussion über KI-Content, Kreativität und Authentizität in HDC #143 anknüpft. Die Klage dürfte damit über das NEINhorn hinaus für die Frage relevant werden, wie weit generative KI bei geschützten Figuren, Stilen und Werken gehen darf.

Das vollständige Cover
Oben wird das Motiv als breiter Ausschnitt gezeigt. Hier siehst du das Cover noch einmal vollständig und unbeschnitten.
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